Stellenausschreibung für Mitarbeitenden
Für Social Media im Berliner Bundestagsbüro
Ich suche für mein Berliner Büro ein*e Mitarbeiter*in für Social Media zum 1.10.2026 mit 20 Stunden/Woche. Ich bin seit dieser Legislatur Mitglied des Bundestages und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. Meine politischen Arbeitsschwerpunkte sind Frauengesundheit, ambulante, Ausbildung in Gesundheitsberufen sowie die Militarisierung des Gesundheitswesens.
Zu den Aufgaben gehören:
- Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung und medialen Sichtbarkeit meiner parlamentarischen Arbeit
- Planung, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Texte, Sharepics, Grafiken, Fotos, Videos) für unsere Social-Media-Kanäle – insbesondere Instagram
- Multimedia-Produktion: Drehen, Schneiden und Bearbeiten von Videos; Aufnehmen und Bearbeiten von Fotos; Gestaltung und Erstellung von Grafiken, Flyern und weiterem Content
- Entwicklung und Umsetzung von Social-Media-Kampagnen sowie Identifikation relevanter Themen und aktueller Trends
- Abstimmung und enge Zusammenarbeit mit dem Kommunikationsteam der Bundestagsfraktion
- Pflege und Aktualisierung meiner Internetpräsenz
Anforderungen:
- Praktische Erfahrungen im Bereich Social Media sowie sicherer Umgang mit Foto- und Videotechnik
- Erfahrung in der Erstellung von Content (Text, Bild, Video), inkl. grundlegender Bild- und Videobearbeitung
- Fähigkeit, komplexe politische Inhalte verständlich und ansprechend aufzubereiten
- Zuverlässige Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit Grafik- und Schnittprogrammen
- Sehr gutes Sprachgefühl sowie sichere Ausdrucksfähigkeit in Deutsch (schriftlich und mündlich)
- Kreativität, Eigenständigkeit, Zuverlässigkeit sowie Teamfähigkeit und ein kollegialer Arbeitsstil
- Erfahrung mit Analyse-Tools (z. B. Insights, Meta Business Suite) wären von Vorteil
- Kenntnisse im Community Management und im Umgang mit kritischen Kommentaren wären von Vorteil
- Eine Identifikation mit den politischen Zielen der Fraktion Die Linke wird vorausgesetzt
Das biete ich an:
- Eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit 20 Stunden/Woche
- Befristet bis zum Ende der 21. Wahlperiode
- Vergütung in Anlehnung des TVöD
- 6 Wochen Urlaub
- Mobiles Arbeiten grundsätzlich möglich
- Ein spannendes Arbeitsfeld mit viel Abwechslung
- Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und die Social-Media-Präsenz aktiv mitzugestalten
- Mitarbeit in einem engagierten, kleinen Team
Ich berücksichtige die berufliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und bin bestrebt den Flinta*- Anteil unter den Beschäftigten zu erhöhen. Bewerbungen von Flinta*-Personen sind daher ausdrücklich erwünscht. Des Weiteren möchte ich Interessent*innen mit Migrationsgeschichte besonders zur Bewerbung ermutigen.
Ich sehe mich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise verpflichtet und begrüße deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen per E-Mail senden an:
Julia-Christina.Stange@bundestag.de
09.08.2026 (23:59 Uhr)
Ich bitte um Verständnis, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die fristgerecht eingehen.
Wir suchen dich!
Stellenausschreibung für wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Berliner Bundestagsbüro
Ich suche für mein Berliner Büro ein*e wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in zum 01.10.2026 mit 30 Stunden/Woche. Ich bin seit dieser Legislatur Mitglied des Bundestages und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. Meine politischen Arbeitsschwerpunkte sind Frauengesundheit, ambulante & integrierte Versorgung, Ausbildung in Gesundheitsberufen sowie die Militarisierung des Gesundheitswesens.
Zu den Aufgaben gehören:
- Inhaltliche Begleitung meiner parlamentarischen Arbeit
- Erarbeitung von parlamentarischen Initiativen wie Anträgen, kleinen Anfragen, sowie schriftlichen Einzelfragen, deren Auswertung und mediale Verwertung
- Erarbeiten von Analysen, Positionsbestimmungen, Stellungnahmen, Gastbeiträgen und Konzepten etc.
- Unterstützung beim Schreiben von Reden und Vorträgen
- Teilnahme sowie Vor- und Nachbereitung von parlamentarischen Sitzungen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Aufbau und Pflege von Pressekontakten, verfassen von Pressemitteilungen
- Inhaltliche Vorbereitung meiner Teilnahme an fachpolitischen Tagungen, Podiumsdiskussionen und eigener Veranstaltungen
- Aufbau und Pflege von Kontakten zu Gewerkschaftsvertretern, Bewegungen, Instituten und Stiftungen
- Bearbeitung und Beantwortung von Bürgerbriefen und Anfragen
Anforderungen:
- Hochschulabschluss oder gleichwertige Fachkenntnisse
- Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten
- Strukturierte, eigenverantwortliche und zuverlässige Arbeitsweise
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- Fähigkeit komplexe Sachverhalte verständlich und adressatengerecht aufzubereiten
- Teamorientiertes Arbeiten, auch themenübergreifend
- Erfahrung im gesundheits- und gewerkschaftlichen Bereich sind von Vorteil
- Eine Identifikation mit den politischen Zielen der Fraktion Die Linke wird vorausgesetzt.
Das biete ich an:
- Eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit 30 Stunden/Woche
- Befristet bis zum Ende der 21. Wahlperiode
- Vergütung in Anlehnung des TVöD
- 6 Wochen Urlaub
- Mobiles Arbeiten grundsätzlich möglich
- Ein spannendes Arbeitsfeld mit viel Abwechslung
- Die Möglichkeit, aktiv an der Entwicklung politischer Programme mitzuarbeiten und diese mitzugestalten
Ich berücksichtige die berufliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und bin bestrebt den Flinta*-Anteil unter den Beschäftigten zu erhöhen. Bewerbungen von Flinta*-Personen sind daher ausdrücklich erwünscht. Des Weiteren möchte ich Interessent*innen mit Migrationsgeschichte besonders zur Bewerbung ermutigen.
Ich sehe mich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise verpflichtet und begrüße deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte Bewerbungen als PDF-Datei per E-Mail senden an:
Julia-Christina.Stange@bundestag.de
Bewerbungsende: 09.08.2026 (23:59 Uhr)
Ich bitte um Verständnis, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die fristgerecht eingehen.
Auswertung der Kleinen Anfrage „Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-Pfalz“
von Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Das Umwandlungsmoratorium, welches die Bundesregierung im Herbst 2025 verhängt hat, betrifft insgesamt 11 Liegenschaften in Rheinland-Pfalz. Bei allen Liegenschaften wurden Altlastenrisiken festgestellt, bei fünf von ihnen auch Kampfmittelrisiken (Frage 3). Obwohl der Bundesregierung bereits begonnene Planungen bei fünf der Liegenschaften bekannt sind (Frage 6), gibt es über bereits entstandene Kosten keine Information. Auf Nachfrage zu Kostenübernahme von entstandenen Planungskosten sowie Schadenersatzforderungen von bereits beauftragten Unternehmen (Fragen 8 – 12) verweist die Bundesregierung auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen 7 - 9 aus Bundestagsdrucksache 21/6022: Die Bundesregierung verweist dort darauf, dass die Kommunen ihr Planungsrecht ausüben können, es sich aber nicht um ein Eigentumsrecht handelt. Für Entschädigungsleistungen aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe sieht die Bundesregierung keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt.
Die Kommunen werden folglich bereits entstandene Kosten sowie etwaige Schadenersatzforderungen von beauftragten Unternehmen selbst tragen müssen.
Auf Fragen nach Transparenz und Informationsfluss gegenüber den betroffenen Kommunen (Fragen 17 – 20) verweist die Bundesregierung darauf, dass mit drei der Kommunen bereits Gespräche geführt wurden und die weiteren betroffenen Kommunen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden, u.a. um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu berücksichtigen.
O-Ton Julia-C. Stange:
„Kaserne statt Wohnungsbau – das ist die Devise der Bundesregierung. Mit dem Umwandlungsmoratorium treibt die Bundesregierung die Militarisierung unserer Gesellschaft weiter voran. Während es für viele der Liegenschaften bereits Planungen für zivile Nutzung gibt, z.B. im Wohnungsbau, torpediert die Bundesregierung hier die Planungen der Kommunen. Und die Kosten bleiben mal wieder an den klammen Kommunen hängen. Denn Entschädigungen oder Ausgleich bei entstehenden Schadensersatzforderungen durch bereits beauftragte Firmen wird es keine geben.“
Ergebnisse im Einzelnen
Frage 1: Konkret vom Umwandlungsmoratorium betroffene Liegenschaften in RLP:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | PLZ | Ort | Straße | Haus- Nr | Fläche |
| 1 | ehemaliges Standortübungsplatz Mesenberg | 54518 | Bergweiler | Zum Mesenberg | 19 | 152 ha |
| 2 | Teile ehemaliges Lager Haide | 67292 | Kirchheimbolanden | Frankenstraße | 21 | 22 ha |
| 3 | ehemaliger Übungplatz Fröhnerhof | 67678 | Mehlingen | An der Heide | 7 | 358 ha |
| 4 | ehemaliger Mobilmachungs-Stützpunkt | 55494 | Dichtelbach | Im Wald | 1 | 14 ha |
| 5 | ehemaliges Quartermaster-Depot | 67657 | Kaiserslautern | Mannheimer Straße | 3413 | 9 ha |
| 6 | ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne | 66869 | Kusel | Haischbachstraße | 100 | 33 ha |
| 7 | ehemalige Kurpfalz-Kaserne | 67346 | Speyer | Spaldinger Straße | 100 | 22 ha |
| 8 | Germersheim Gleisanschluss | 76726 | Germersheim | Sondersheimerstraße | 5 | 3 ha |
| 9 | ehemaliges Lager Stegskopf | 57520 | Emmerzhausen | an der B54 | 41 ha | |
| 10 | ehemaliger Mobilmachungs-Stützunkt | 57520 | Emmerzhausen | an der B54 | 5 ha | |
| 11 | ehemalige Straßburg-Kaserne | 55743 | Idar-Oberstein | Im Stäbel | 50 | 16 ha |
Frage 2: Kriterien nach denen die betroffenen Liegenschaften ausgewählt wurden:
- Verweis auf Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2953
- Mit dem Ende Oktober 2025 beschlossenen Moratorium wird die „Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) ausgesetzt. Das betrifft aktuell 187 Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden“. Weitere Angaben werden nicht getätigt
Frage 3: Kenntnisstand der Bundesregierung zu möglichen Umweltbelastungen der Liegenschaften:
- Bei allen 11 aufgezählten Liegenschaften wurden Altlastenrisiken festgestellt. Bei den Liegenschaften 1, 3, 5, 8, und 9 der obigen Tabelle wurden zusätzlich Kampfmittelrisiken festgestellt
Frage 4: Aktuelle zivile Nutzung der betroffenen Liegenschaften:
- Verweis auf Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2953, sowie auf die Antwort zu Frage 4 der Bundestagsdrucksache 21/3732
- Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen der Aufnahme der Liegenschaften in die strategische Liegenschaftenreserve und bestehenden zivilen Nutzungen.
Frage 5: Inwieweit werden alternative Nutzungskonzepte weiterhin berücksichtigt:
- Aktuelle Prüfung der Liegenschaften hinsichtlich ihrer möglichen Nutzbarkeit
- die betroffenen Kommunen sollen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden werden
Fragen 6 + 7: Erkenntnisse der Bundesregierung über bereits begonnene kommunale Planungen für die Liegenschaften sowie über entstandene Planungskosten der Kommunen:
- Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu den Liegenschaften unter den Ziffern 5, 7, 9, 10, und 11 vor
- Zu entstandenen Planungskosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor
Fragen 8 + 9 + 10 + 11 + 12: Erstattung von den Kommunen entstandenen Planungskosten sowie Übernahme von Schadensersatzansprüchen der beauftragten Firmen gegenüber den Kommunen:
- Verweis auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen 7 - 9 auf Bundestagsdrucksache 21/6022
- Ankündigung von Einzelgesprächen mit den betroffenen Kommunen
- Antwort aus Bundestagsdrucksache 21/6022: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor (gefragt war nach Erkenntnissen zu bereits entstandenen Planungskosten):
- Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Kommunen ihr Planungsrecht ausüben können, es sich aber nicht um ein Eigentumsrecht handelt. Für Entschädigungsleistungen aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe sieht die Bundesregierung keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt
Frage 13: Bewertung der Auswirkungen des Stillstands bei der Entwicklung der Liegenschaften:
- Verweis auf Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/6022
- Die Bundesregierung sieht „beispielsweise die Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft und damit Verbesserung der Steuereinnahmen von Kommunen, mögliche Bevölkerungs- und Beschäftigungszuwächse und damit wachsende Nachfrage, Erhalt von Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und damit Erhöhung der Attraktivität einer Gemeinde“
Frage 14: Geplante Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kommunen:
- Verweis auf Antwort zu Fragen 8 – 12
- „Mit jeder vom Moratorium betroffenen Kommune werden Einzelgespräche geführt, in deren Rahmen offene Fragen der Kommunen beantwortet werden können“
Fragen 15 + 16: Konkrete Nutzungsabsichten sowie Planungs- und Umsetzungszeitraum:
- „Die insgesamt 200 Liegenschaften bilden die Basis für eine sogenannte Strategische Liegenschaftsreserve. In diese werden in einem nächsten Schritt diejenigen Areale sukzessive überführt, für die nach eingehender Prüfung der militärischen Eignung und Bedarfe eine künftige militärische Nutzung zu erwarten ist. Flächen, für die eine solche Erwartung nicht besteht können und werden im Zuge dessen auch wieder für die Konversion freigegeben werden. Dieser Prozess wird in enger Abstimmung mit allen beteiligten Stakeholdern des Bundes sowie der Länder und Kommunen umgesetzt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die Interessen der Städte bzw. Kommunen sowie weiterer Bedarfsträger berücksichtigt“
Fragen 17 + 18: Welche Abstimmungen und Gespräche wurden mit welchen Kommunen bereits geführt:
- Seit Oktober 2025: Speyer, Kusel und Emmerzhausen
Frage 19: Sicherstellung von frühzeitiger und transparenter Kommunikation mit den Kommunen:
- Verweis auf Antwort zu Frage 5 und Vorbemerkung der Bundestagsdrucksache 21/2953
- die betroffenen Kommunen sollen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden werden
Frage 20: In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird über den weiteren Verlauf informiert:
- Verweis auf Antwort 10 Bundestagsdrucksache 21/3732 sowie auf die Vorbemerkung Bundestagsdrucksache 21/2953
- „Die Bundesregierung wird den Verteidigungsausschuss und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages anlassbezogen zum weiteren Verlauf der Konversion von Liegenschaften weiterhin informieren.“
- die betroffenen Kommunen sollen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden werden
Frage 21: Geplante, öffentliche Informationsveranstaltungen:
- Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.
Für mehr gerettete Leben: Warum ich die Widerspruchsregelung unterstütze
Wann haben Sie zuletzt mit Ihren Liebsten über den Tod gesprochen?
Für viele Menschen liegt ein solches Gespräch lange zurück – wenn es überhaupt jemals stattgefunden hat. Über das Sterben, über den eigenen letzten Willen und über die Frage, was nach dem Tod geschehen soll, sprechen wir nur selten. Weil es schwerfällt.
Diese gesellschaftliche Sprachlosigkeit hat Folgen. Auch bei der Organspende. Denn obwohl die große Mehrheit der Menschen ihr positiv gegenübersteht, dokumentieren viele ihre Entscheidung nicht. Im Ernstfall müssen dann Angehörige entscheiden – oft in einer Situation tiefster Trauer und ohne zu wissen, was der verstorbene Mensch eigentlich gewollt hätte.
Was das im Alltag bedeutet, kenne ich nicht nur aus meiner politischen Arbeit, sondern auch aus meiner beruflichen Erfahrung als Fachkinderkrankenschwester. Ich habe erlebt, wie eng Hoffnung und Angst, Leben und Abschied beieinanderliegen. Ich weiß, welche Bedeutung medizinische Hilfe für schwerkranke Menschen und ihre Familien haben kann. Und ich habe gelernt, dass der Tod zwar zum Leben gehört, wir als Gesellschaft aber oft davor zurückschrecken, uns damit auseinanderzusetzen.
Genau hier setzt die Widerspruchsregelung an. Als Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau der Fraktion Die Linke im Gesundheitsausschuss unterstütze ich den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung der Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz. Der Bundesrat hat sich bereits für die Einführung der Widerspruchsregelung ausgesprochen. Nun liegt die Entscheidung beim Deutschen Bundestag.
Warum wir handeln müssen
In Deutschland warten derzeit mehr als 8.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan.
Jahr für Jahr sterben 600 bis 700 von ihnen, weil kein passendes Organ rechtzeitig zur Verfügung steht.
Gleichzeitig befürworten rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland die Organspende. Doch nur ein Teil hat diese Entscheidung tatsächlich dokumentiert. Im Ernstfall liegt häufig keine auffindbare Erklärung vor.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland weiterhin deutlich zurück. Fast alle unsere Nachbarländer haben die Widerspruchsregelung bereits eingeführt. Deutschland ist im Eurotransplant-Verbund inzwischen das einzige Land ohne eine solche Regelung.
Deshalb ist es notwendig, dass wir diese Debatte erneut führen.
Was ändert sich durch die Widerspruchsregelung?
Kaum ein Thema ist von so vielen Missverständnissen geprägt wie die Organspende.
Eines davon lautet, die Widerspruchsregelung mache Menschen automatisch zu Organspender*innen.
Das stimmt nicht. Auch künftig entscheidet jede und jeder selbst.
Wer keine Organe spenden möchte, kann jederzeit widersprechen. Diese Entscheidung wird dokumentiert und selbstverständlich respektiert. Niemand verliert sein Recht auf Selbstbestimmung. Niemand wird zur Organspende verpflichtet. Die Widerspruchsregelung verändert lediglich den rechtlichen Ausgangspunkt: Nicht mehr die Zustimmung muss aktiv erklärt werden, sondern die Ablehnung.
Damit trägt das Gesetz einer gesellschaftlichen Realität Rechnung. Denn heute müssen diejenigen aktiv werden, die einer Organspende grundsätzlich zustimmen. Künftig müssten vor allem diejenigen aktiv werden, die sie ablehnen.
Die Entscheidung bleibt freiwillig. Das Selbstbestimmungsrecht bleibt uneingeschränkt erhalten.
Eine Entlastung für Angehörige
Ein besonders wichtiger Aspekt wird in der öffentlichen Debatte oft übersehen. Heute müssen Angehörige häufig selbst entscheiden, wenn keine Erklärung der verstorbenen Person vorliegt. Kennen sie deren Willen nicht, lehnen sie in den meisten Fällen eine Organspende ab. Das ist nachvollziehbar. Wer möchte in einer Situation der Trauer und Überforderung eine solch weitreichende Entscheidung treffen? Die Widerspruchsregelung nimmt Familien diese Last nicht vollständig ab, entlastet sie aber erheblich.
Angehörige bleiben selbstverständlich eingebunden. Sie werden informiert, angehört und helfen dabei, den Willen der verstorbenen Person zu klären. Die eigentliche Entscheidung wird ihnen jedoch nicht mehr aufgebürdet. Das schafft Klarheit - für Familien, für Ärzt*innen, für Pflegekräfte und für alle Beteiligten.
Organspende bleibt an strenge Voraussetzungen gebunden
Manche Menschen befürchten, mit der Widerspruchsregelung würden die Hürden für Organentnahmen abgesenkt. Auch das ist nicht richtig. In Deutschland kommt nur ein sehr kleiner Teil der Verstorbenen überhaupt für eine Organspende infrage. Voraussetzung bleibt die eindeutige Feststellung des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls – des sogenannten Hirntods.
Tatsächlich wird dieser bei lediglich etwa einem Prozent aller Todesfälle festgestellt. Schon deshalb bewegt sich die Organspende in Deutschland in einem sehr eng definierten medizinischen und rechtlichen Rahmen. Dieser wird durch mindestens zwei besonders qualifizierte und unabhängige Fachärzt*innen festgestellt. Keine dieser Personen darf an einer späteren Organentnahme beteiligt sein. An diesen strengen Voraussetzungen ändert die Widerspruchsregelung nichts.
Von anderen lernen
Auch wenn die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien im Detail variieren, sticht ein Befund klar hervor: Die überwiegende Mehrheit der Untersuchungen kommt zu dem Schluss, dass Länder mit einer Widerspruchsregelung höhere Organspenderaten verzeichnen als Länder mit einer Zustimmungslösung.
Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen anderer Staaten auch: Die Widerspruchsregelung allein löst nicht alle Probleme. Genau deshalb dürfen wir die Debatte nicht auf die Frage reduzieren, ob jemand einen Haken auf einem Formular setzt oder nicht.
Erfolgreiche Transplantationsmedizin braucht immer ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Sie braucht Aufklärung, gesellschaftliche Akzeptanz, verlässliche Abläufe in den Kliniken, ausreichend Personal und die notwendigen Ressourcen, um Organspendeprozesse professionell begleiten zu können.
Mehr als ein Gesetz
So wichtig die Widerspruchsregelung ist - sie allein reicht nicht aus. Denn Organspende entsteht nicht durch ein Gesetz allein.
Zuallererst braucht es gut ausgestattete Kliniken, ausreichend Personal und funktionierende Abläufe. Es braucht Transplantationsbeauftragte, die ihre Aufgaben wahrnehmen können. Es braucht Intensivstationen, die nicht dauerhaft am Limit arbeiten. Und es braucht Pflegekräfte sowie Ärzt*innen, die unter Bedingungen arbeiten können, die dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden.
Als Pflegefachkraft weiß ich, wie anspruchsvoll diese Situationen sind. Wenn eine mögliche Organspende im Raum steht, befinden sich alle Beteiligten in einer Ausnahmesituation. Angehörige müssen begleitet werden. Medizinische Entscheidungen müssen sorgfältig getroffen werden. Gespräche brauchen Zeit, Empathie und Professionalität. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Transplantationsbeauftragte, Seelsorger*innen sowie viele weitere Berufsgruppen tragen in diesen Momenten gemeinsam Verantwortung.
Die fachlichen, ethischen und psychischen Anforderungen, die wir an sie stellen, sind hoch. Sie verdienen nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch politische Unterstützung, gute Arbeitsbedingungen und klare Rahmenbedingungen. Deshalb brauchen wir nicht nur eine bessere gesetzliche Grundlage für Organspenden, sondern auch Investitionen in die Menschen, die diese Prozesse jeden Tag begleiten.
Eine moderne Transplantationsmedizin braucht beides: gesellschaftliche Solidarität und starke Strukturen im Gesundheitswesen. Nur wenn beides zusammenkommt, kann Organspende gelingen.
Eine Entscheidung, die Leben rettet
Organspende ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität. Sie kann Menschen eine zweite Chance auf Leben schenken.
Mit der Widerspruchsregelung wird niemand zur Organspende gezwungen. Jede und jeder behält das Recht, sich bewusst dagegen zu entscheiden. Dieses Selbstbestimmungsrecht bleibt uneingeschränkt bestehen. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Einführung der Widerspruchsregelung zu der Kulturveränderung beiträgt, die wir in Deutschland dringend brauchen: Eine offenere Auseinandersetzung mit dem eigenen Willen, mehr Klarheit für Angehörige und eine größere Selbstverständlichkeit im Umgang mit der Organspende.
Mit der Widerspruchsregelung schaffen wir keine Verpflichtung zur Organspende. Wir schaffen eine neue Normalität – eine Normalität, die in vielen europäischen Nachbarstaaten seit Jahren selbstverständlich ist und die dazu beitragen kann, mehr Menschen die Chance auf ein lebensrettendes Organ zu geben.
Jetzt ist es an den Abgeordneten des Deutschen Bundestags diesen Menschen eine Chance zu geben. Eine Chance, auf die viele von ihnen warten. Zögern wir nicht länger: Ich hoffe, dass wir diese Chance nutzen – im Interesse der Patient*innen, ihrer Angehörigen und all jener Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten.
Für mehr Klarheit.
Für mehr Selbstbestimmung.
Für mehr Solidarität.
Und für mehr gerettete Leben.
Stellenausschreibung für Öffentlichkeitsarbeit
Für mein Wahlkreisbüro in Ludwigshafen suche ich ein*e Mitarbeiter*in für Öffentlichkeitsarbeit in Teilzeit (10 Std./Woche) ab 1. September 2026
Ich bin seit dieser Legislatur Mitglied des Bundestages und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit.
Zu den Aufgaben gehören:
- Multimedia-Produktion: Drehen, Schneiden und Bearbeiten von Videos; Aufnehmen und Bearbeiten von Fotos; Gestaltung und Erstellung von Grafiken, Flyern und weiterem Content
- Abstimmung und enge Zusammenarbeit mit den Kommunikationsteams der der Bundestagsfraktion sowie meinem Berliner Büro
- Stärkung der öffentlichen Sichtbarkeit meiner parlamentarischen Arbeit
- Gestaltung und Umsetzung eines Social-Media-Konzepts; eigenständige Ideenentwicklung für Inhalte
- Betreuung und Pflege meiner Social-Media-Kanäle und Webseite
Zu den Erwartungen gehört:
- sicher im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln und sozialen Netzwerken
sicherer Umgang mit Foto- und Videotechnik sowie Grafik- und
Schnittprogrammen
- gute Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Wort- und Schriftsprache
- Kreativität
- Selbständiges sowie teamorientiertes Arbeiten
- Gelegentliche Begleitung zu Terminen
Eine Identifikation mit den politischen Zielen der Fraktion Die Linke im Bundestag wird vorausgesetzt.
Das wird geboten:
- Eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen Wochenstundenzahl von 10 Stunden/Woche
- Befristet bis zum Ende der 21. Wahlperiode
- Vergütung in Anlehnung an den TV der Fraktion Die Linke im Bundestag (TVöD)
- Homeoffice prinzipiell möglich
- Gutes Betriebsklima
- Ein spannendes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld
Ich gewährleiste die berufliche geschlechtliche Gleichstellung und bin bestrebt, den Frauenanteil unter den Beschäftigten zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Des Weiteren möchte ich interessierte Personen mit Migrationshintergrund besonders zur Bewerbung ermutigen.
Ich sehe mich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise verpflichtet und begrüße deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen. Diese Bewerber*innen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen bitte per E-Mail senden an:
Julia-Christina.Stange.wk@bundestag.de
Bewerbungsende: 15.06.2026 (23:59 Uhr)
Ich bitte um Verständnis, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die fristgerecht eingehen.
Psychotherapie in Gefahr
Statement zu den Honorarkürzungen
Die Honorarkürzung von 4,5 % ist ein fatales Signal für die psychotherapeutische Versorgung!
Durch meine Arbeit im Gesundheitswesen weiß ich, dass diverse Krisen, Kriegen aber auch die immer stärkeren Belastungen in Schule, Studium, Ausbildung und Beruf Spuren hinterlassen. Laut OECD hat sich der Anteil der Menschen mit unbehandelten psychischen Problemen seit 2021 auf zehn Prozent mehr als verdoppelt.
Vor diesem Hintergrund teile ich den Unmut der zahlreichen besorgten Psychotherapeut*innen, PiAs und Studierenden, die mich seit dem Beschluss des Erweiterten Bundesausschusses am 11. März erreichen.
Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5% ab April 2026 bedeutet auch eine kritische Verschlechterung der Versorgung der Patient*innen. Dadurch sparen die gesetzlichen Krankenkassen auf Kosten von Menschen, die diese Hilfe benötigen und schaffen Anreize für eine Verschärfung der Zwei-Klassen-Medizin. Bereits jetzt warten Menschen in Zeiten, in denen es ihnen psychisch schlecht geht, monatelang auf einen ambulanten Therapieplatz – sofern sie überhaupt einen finden.
Was wir brauchen, sind strukturelle Maßnahmen, wie die schwierige Versorgungssituation verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung!
Als Mitglieder des Gesundheitsausschusses haben wir, die Fachpolitiker*innen für Gesundheit, Ateş Gürpınar, Stella Merendino, Evelyn Schötz und ich, ein Fachgespräch mit Expert*innen zur Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen durchgesetzt. Ziel des Fachgespräches ist es vor allem deutlich zu machen, welche Auswirkungen die Honorarkürzungen für den Beruf und die Versicherte hat und somit den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen.
Außerdem setzen wir uns als Die Linke im Bundestag für eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung mit Kassensitzen und eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen sowie die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen ein. All das mit dem Ziel, das diejenigen die Termine bekommen, die sie am dringendsten brauchen - unabhängig von ihrem Versicherungsstatus.
